Die Beerdigung

Wir wissen, dass unser Leben begrenzt ist. Wir leben mit dem Tod. Jeden Tag begegnet er uns in den Medien: In der Zeitung, im Fernsehen, aber auch im täglichen Leben. Trotzdem schieben wir den Tod gerne beiseite. Denn die Beschäftigung mit ihm fällt uns nicht leicht. Erst wenn er uns durch den Weggang eines nahe stehenden Menschen persönlich betrifft, befassen wir uns mit ihm.

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Wir Christen glauben, dass der Tod nur der Übergang in ein neues Leben ist. Wir erwarten die Auferstehung der Toten, wie wir im Glaubensbekenntnis beten. Christus selbst ist nach seiner Kreuzigung auferstanden, was wir jedes Jahr an Ostern als Sieg über den Tod feiern.

Ihre evangelische Kirchengemeinde bietet an, diesen Übergang in ein neues Leben zu begleiten. Wir gestalten dazu einen Trauergottesdienst in der Friedhofskapelle in Michelau, in dem das Leben des Verstorbenen im Mittelpunkt steht. Die Versammelten beten für den Verstorbenen und seine Angehörigen, dazu werden Bibeltexte gelesen, die die Hoffnung der Auferstehung widerspiegeln. Schließlich erhält der Verstorbene Gottes Segen.

In Deutschland dürfen Menschen frühestens 48 Stunden nach Einritt des Todes beerdigt werden. Allerdings sollte man bedenken, dass die Vorbereitung der Beerdigung sowohl für die Angehörigen als auch für den Pfarrer etwas Zeit erfordert. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich mit der Beerdigung etwas Zeit zu lassen. 

Dennoch setzen Sie sich bitte möglichst rasch mit Ihrer zuständigen Pfarrerin/ Ihrem zuständigen Pfarrerin in Verbindung. Mit ihm können Sie alles Nötige besprechen.